1 Timothy 5:19 — Compare Translations
16 translations compared side by side
German (Albrecht NT und Psalmen)
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, wenn nicht zwei oder drei Zeugen vorhanden sind.
German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
German 1545
Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen.
German 2011 (Neue Genfer Übersetzung)
Weise jede Anschuldigung gegen einen Ältesten zurück, es sei denn, zwei oder drei Zeugen bestätigen die Richtigkeit der Anklage.
German Bible Tafel (Tafelbibel) 1911
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer vor zwei oder drei Zeugen.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Nimm gegen einen Presbyter keine Klage an, außer auf Grund von zwei oder drei Zeugen.
German HEUTE (Bibel Heute)
Weise jede Anschuldigung gegen einen Ältesten zurück, es sei denn, sie wird durch zwei oder drei Zeugen bestätigt.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Nimm eine Klage gegen einen Gemeindeleiter nur an, wenn mindestens zwei oder drei Zeugen sie bestätigen.
German Interlinear 1979 (Interlinearübersetzung)
Gegen einen Ältesten eine Anklage nicht nimm an, ausgenommen: wenn nicht aufgrund von zwei oder drei Zeugen!
German LUT17 Lutherbibel 2017
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
German Luther Heute 2021
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund von zwei oder drei Zeugen.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Gegen einen Aeltesten nimm keine Klage an, es sei denn, daß zwei oder drei zeugen gegen ihn auftreten.
German Ubersetzung 2014
Anschuldigungen gegen Älteste höre dir nur dann an, wenn sie durch zwei oder drei Zeugen bestätigt werden.