2 Chronicles 19:10 — Compare Translations
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German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündigt euch nicht!
German 1545
In allen Sachen, die zu euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, daß sie sich nicht verschuldigen am HERRN, und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut ihm also, so werdet ihr euch nicht verschuldigen.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, daß sie sich nicht an Jahwe verschulden, und daß nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. Also sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Bei jedem Rechtshandel, der vor euch kommt von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blutsverwandten, zwischen der Lehre und den Geboten, den Satzungen und den Rechten, sollt ihr sie belehren, daß sie nicht beim Herrn in Schuld kommen! Sonst kommt ein Zorn über euch und eure Brüder. So sollt ihr tun, daß ihr nicht in Schuld kommt!
German HEUTE (Bibel Heute)
Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Aus allen Städten des Landes wird man euch Fälle zur Entscheidung vorlegen. Ihr werdet über einen Mordfall oder einen Totschlag zu urteilen haben oder über Fragen, die Gottes Gesetz, irgendein Gebot, eine Weisung oder eine Rechtsbestimmung betreffen. Worum es sich auch handelt – sagt ihnen, was der Herr von ihnen will, damit sie nicht vor ihm schuldig werden! Wenn ihr das nicht tut, kommt sein Zorn nicht nur über sie, sondern auch über euch. Wenn ihr aber all das beherzigt, dann trifft euch keine Schuld.
German LUT17 Lutherbibel 2017
In allen Streitsachen, die vor euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Satzungen und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, dass sie sich nicht am HERRN verschulden und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden.
German Luther (Lutherbibel 1912)
In allen Sachen, die zu euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, daß sie sich nicht verschulden am HERRN und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird vonseiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, sei es zwischen Blut[tat] und Blut[tat] oder zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, sollt ihr sie verwarnen, damit sie sich nicht an dem Herrn versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. So sollt ihr handeln, damit ihr euch nicht schuldig macht!
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
In jedem Rechtshandel aber, der von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, vor euch gebracht wird, er betreffe nun einen Mord oder irgend ein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr sie belehren, damit sie sich nicht gegen Jahwe verschulden, und nicht ein grimmiger Zorn über euch und eure Brüder komme. Also sollt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet!
German Ubersetzung 2014
Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn.