Acts 25:16 — Compare Translations
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German (Albrecht NT und Psalmen)
Ich erwiderte ihnen, es sei nicht Sitte bei den Römern, jemand nur aus Gefälligkeit gegen andere zu bestrafen, ohne daß der Beklagte seinen Klägern gegenübergestellt worden sei und Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die Anklage zu verteidigen.
German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen.
German 1545
welchen ich antwortete: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch ergeben werde umzubringen, ehe denn der Verklagte habe seine Kläger gegenwärtig und Raum empfange, sich der Anklage zu verantworten.
German 2011 (Neue Genfer Übersetzung)
Ich gab ihnen zur Antwort, dass es bei den Römern nicht üblich ist, jemand ohne vorheriges Verhör abzuurteilen, nur um seinen Gegnern einen Gefallen zu erweisen. Erst müsse der Angeklagte den Anklägern persönlich gegenübergestellt werden und Gelegenheit erhalten, sich gegen ihre Anschuldigungen zu verteidigen.
German Bible Tafel (Tafelbibel) 1911
Ich antwortete ihnen, daß es nicht Römersitte ist, einen Menschen aus Gunst zu verurteilen, ehe denn der Verklagte seinen Klägern gegenübergestellt wäre und Gelegen- heit hätte, sich gegen die Anklage zu verteidigen.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
denen ich antwortete: Es ist bei den Römern nicht Sitte, irgend einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte seine Ankläger persönlich vor sich habe und Gelegenheit bekommen, sich wegen der Anklage zu verantworten.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Ich erwiderte ihnen, es sei nicht Sitte bei den Römern, jemand preiszugeben, ehe der Angeklagte nicht seinen Anklägern Aug' in Aug' gegenüber gestanden und Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die Anklage zu verteidigen.
German HEUTE (Bibel Heute)
Ich habe ihnen gesagt, dass es bei den Römern nicht üblich ist, einen Angeklagten abzuurteilen, nur um jemand einen Gefallen zu tun. Erst müsse dieser seinen Anklägern gegenübergestellt werden und Gelegenheit bekommen, sich zu verteidigen.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Ich antwortete ihnen aber, dass es bei uns Römern nicht üblich ist, einen Menschen abzuurteilen, nur um seinen Anklägern einen Gefallen zu erweisen. Dem Angeklagten muss stattdessen die Gelegenheit gegeben werden, seinen Anklägern gegenüberzutreten und sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen.
German Interlinear 1979 (Interlinearübersetzung)
Zu diesen sagte ich als Antwort: Nicht ist Sitte Römern, preiszugeben einen Menschen, eher als der Angeklagte vor Gesicht habe die Ankläger und Gelegenheit zur Verteidigung erhalten habe wegen der Anklage.
German LUT17 Lutherbibel 2017
Denen antwortete ich: Es ist der Römer Art nicht, einen Angeklagten preiszugeben, bevor er seinen Klägern gegenüberstand und Gelegenheit hatte, sich gegen die Anklage zu verteidigen.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Denen antwortete ich: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch übergeben werde, ihn umzubringen, ehe denn der Verklagte seine Kläger gegenwärtig habe und Raum empfange, sich auf die Anklage zu verantworten.
German Luther Heute 2021
Denen antwortete ich: ‚Es ist nicht die Sitte der Römer, dass ein Mensch zum Tode verurteilt wird, bevor nicht der Verklagte seine Kläger vor sich hat und Gelegenheit bekommt, sich gegen die Anschuldigung zu verteidigen.‘
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Ich antwortete ihnen, es sei nicht der Brauch der Römer, einen Menschen dem Tod preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Ich antwortete ihnen, daß es bei den Römern nicht Brauch sei, einen Menschen aus Gunst preiszugeben, ehe der Angeschuldigte seinen Anklägern gegenüber gestellt sei, und Raum zur Verteidigung über die Anklage bekommen habe.
German Ubersetzung 2014
Ich habe ihnen gesagt, dass es bei den Römern nicht üblich ist, einen Angeklagten abzuurteilen, nur, um jemand einen Gefallen zu tun. Erst müsse dieser seinen Anklägern gegenübergestellt werden und Gelegenheit bekommen, sich zu verteidigen.