Deuteronomy 15:2 — Compare Translations
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German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
German 1545
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jahwe ausgerufen.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Mit dem Erlaß ist es so: Kein Gläubiger darf ein Darlehen eintreiben, das er seinem Nächsten geliehen hat. Er soll es nicht eintreiben bei seinem Nächsten und Bruder, wenn man einen Erlaß von seiten des Herrn ausruft!
German HEUTE (Bibel Heute)
Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des Herrn wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt.
German LUT17 Lutherbibel 2017
So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des Herrn ausgerufen.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.
German Ubersetzung 2014
Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.