Deuteronomy 24:20 — Compare Translations
11 translations compared side by side
German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
German 1545
Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
German HEUTE (Bibel Heute)
Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Wenn ihr Oliven von den Bäumen schlagt, dann sucht die Zweige danach nicht mehr ab. Der Rest soll den Ausländern, Waisen und Witwen gehören!
German LUT17 Lutherbibel 2017
Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.
German Ubersetzung 2014
Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.