Ezekiel 48:21 — Compare Translations
11 translations compared side by side
German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
German 1545
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
German HEUTE (Bibel Heute)
Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.
German LUT17 Lutherbibel 2017
Was aber noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, nämlich auf beiden Seiten neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen an der Ostseite und an der Westseite, so weit wie die Anteile der Stämme reichen; das soll dem Fürsten gehören. Die Abgabe für das Heiligtum und der Tempel sollen in der Mitte liegen.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
German Ubersetzung 2014
Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.