Leviticus 7:15 — Compare Translations
11 translations compared side by side
German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen.
German 1545
Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Und das Fleisch seines Dankfriedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Das Fleisch des Lobdankopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden! Man soll nichts davon bis zum Morgen hinlegen!
German HEUTE (Bibel Heute)
Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.
German LUT17 Lutherbibel 2017
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
German Ubersetzung 2014
Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden.