Nehemiah 5:14 — Compare Translations

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German (Die Heilige Schrift (Schlachter 1951))
Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen ward, im Lande Juda ihr Landpfleger zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Landpflegers beansprucht.
German 1545
Auch von der Zeit an, da mir befohlen ward, ein Landpfleger zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Arthahsastha, das sind zwölf Jahre, nährete ich mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost.
German Elber 1905 (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Auch von dem Tage an, da er mich bestellt hatte, um ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artasasta, zwölf Jahre lang, habe ich mit meinen Brüdern die Speise des Landpflegers nicht gegessen.
German Gruenewald (Grünewald) 1924
Von dem Tage an, da er mir den Auftrag gab, Statthalter im Judaland zu sein, vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artachsast, zwölf Jahre, haben weder ich noch meine Brüder die Kost des Landpflegers gegessen.
German HEUTE (Bibel Heute)
Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet.
German HFA (Hoffnung für Alle)
Zwölf Jahre war ich Statthalter der Provinz Juda, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes; in dieser Zeit verzichteten meine Verwandten und ich auf die zusätzlichen Abgaben, die uns zustanden.
German LUT17 Lutherbibel 2017
Und von der Zeit an, da mir befohlen wurde, Statthalter zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Artaxerxes, das sind zwölf Jahre, verzichtete ich für mich und meine Brüder auf meine Einkünfte als Statthalter.
German Luther (Lutherbibel 1912)
Auch von der Zeit an, da mir befohlen ward, ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Arthahsastha, das sind zwölf Jahre, nährte ich mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost.
German SCH2000 Schlachter 2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen wurde, im Land Juda ihr Statthalter zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahr bis zum zweiunddreißigsten Jahr des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Statthalters beansprucht.
German TKW (Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker)
Übrigens habe ich von dem Tage an, an dem er mich beorderte, ihr Statthalter im Lande Juda zu sein - vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Arthahsastha, also zwölf Jahre lang -, samt meinen Brüdern die dem Statthalter gebührende Kost nicht bezogen,
German Ubersetzung 2014
Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet.